Allgemeine Geschäftsbedingungen BZ Scheibenberger
1. Kursvertrag
Die Kursbuchung kann mündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Durch unsere schriftliche Bestätigung
bzw. die Annahme des Angebotes oder des Vertrag tritt eine rechtliche Bindungswirkung ein. Der Vertrag regelt alle Modalitäten mit dem Kursteilnehmer.
2. Unterrichtserteilung – Termine /Fristen und Zahlung
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 bzw. 60 oder 90 Minuten (je nach Vereinbarung). Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten abgehalten.
Sprachkurse Allgemein: Kann ein Teilnehmer am Unterricht nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Während des laufenden Kurses sind wir berechtigt zur Auswechslung von Dozenten.
Einzelunterricht: Der Kursteilnehmer bezahlt vor Beginn seines Kurses eine festgelegte Stundenanzahl von min. 5 bzw. i.d.R. 10 Stunden. Diese kann er dann individuell mit dem Trainer vereinbaren. Sollte der Teilnehmer eine Stunde vereinbaren und diese nicht binnen einer 24-Stundenfrist absagen, gilt diese als abgehalten und es besteht kein Anspruch mehr.
Feste Leistungseinheiten, die über 10 stunden hinausgehen, sind im Voraus zur Zahlung fällig. Sollte der Kurs vor Ablauf der vereinbarten Stundenzahl vom Teilnehmer abgebrochen werden ( egal welcher Grund) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Siehe auch § 8.
Nachhilfe: vertragsgemäß werden die abgehaltenen Nachhilfestunden per Lastschrift spätestens zum Ende jedes Monats eingezogen. Sollte der Teilnehmer eine Stunde vereinbaren und diese nicht binnen einer 24-Stundenfrist absagen, gilt diese als abgehalten und es besteht kein Anspruch mehr.
Firmenkurse: die Abwicklung wird in eigenen Verträgen separat geregelt. Die Bezahlung erfolgt quartalsmäßig im Voraus (festgelegte Termine) Sollten Kurse ausfallen, die binnen der 24 Stundenfrist abgesagt werden, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
6. Teilnahmebescheinigung (Zertifikat)
Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einem Kurs erstellt das Zentrum auf Wunsch unentgeltlich eine
Teilnahmebescheinigung (Teilnahme-Zertifikat).
7. Rücktritt und Kündigung durch das BZ Zentrum
Das BZ Zentrum kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das BZ
Zentrum nicht zu vertreten hat (z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Das Zentrum kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes mit sofortiger
Wirkung kündigen, wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung dauerhaft (mindestens an drei aufeinander folgenden Unterrichtsterminen) unter die unterrichtsmethodisch gebotene
Mindestzahl von Teilnehmenden sinkt.
Einzelunterricht und Nachhilfe sind hiervon dann betroffen, wenn kein geeigneter Dozent als Ersatz eingesetzt werden kann. Die Wahl des Dozenten obliegt dem BZ.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmenden (Kunden)
Der Vertrag ist auf eine feste Leistungszeit oder feste Leistungseinheiten geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aufgrund einer
besonderen Vertrauensstellung nach 627 BGB besteht nicht.
Bei Nachweis des unverschuldeten Rücktritts (Attest, Arbeitsaufnahme) kann die
Kursgebühr für einen späteren Kurs gutgeschrieben werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ansbach.